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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen der X-tec GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der allgemeinen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten auch für alle Folgegeschäfte. Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Die Kollision von Bedingungen, entgegenstehende oder von unserer AGB abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Sie erhalten nur insoweit Gültigkeit, wenn sie durch unsere Firma schriftlich bestätigt werden. Mitarbeiter unseres Unternehmens sind zur mündlichen Anerkennung abweichender Geschäftsbeziehungen nicht befugt.

 

2. Vertragsgegenstand

Die vertragliche Leistung der X-tec GmbH umfasst die Lieferung der bestellten Ware ab Lager.

 

3. Angebot und Vertragsbindung

Angebote der X-tec GmbH sind grundsätzlich freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist, d. h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, eine Bestellung aufzugeben. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Es gilt insbesondere der am Tag der Lieferung gültige Preis. Eine Lieferung erfolgt stets unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Bonitätsprüfung des Bestellers.

 

4. Lieferung/Versand

Die Lieferzeit- und Leistungsangaben erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der Liefertage. Die X-tec GmbH ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferung. Sie ist auch berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen entbindet den Käufer nicht von seiner Abnahmepflicht. Daraus gestellte Schadensersatzforderungen des Käufers sind ausgeschlossen.

 

4.1 Lieferungsverzug

Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die X-tec GmbH in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Die Lieferung verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller der X-tec GmbH die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben übergeben hat. Bei Lieferverzögerungen, welche die X-tec GmbH nicht zu vertreten hat, ist die X-tec GmbH berechtigt vom Vertrag ohne vorherige Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten.

 

4.2 Versand

Die Gefahr geht mit der Versendung der Ware ab Lager auf den Käufer über. Lieferungen in das europäische Ausland erfolgen grundsätzlich gegen Vorauskasse. Der Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist - auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Lager verläßt. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Wird der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.

 

5. Preise

Für die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder des Versandes der Ware. Alle Preise verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.

 

6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt soweit nicht anders vereinbart gegen Rechnungsstellung. Alle Rechnungen der X-tec GmbH sind zum Zahlungsziel ohne Skonto fällig. Es gelten die auf den Rechnungen angegebenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die X-tec GmbH über den Betrag verfügen kann. Wechsel werden nicht angenommen. Die X-tec GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Rechnungen der X-tec GmbH gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.

 

6.1 Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesamten Forderungen der X-tec GmbH fällig. Die Firma X-tec GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.

 

7. Annahmeverzug

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist die X-tec GmbH berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Der X-tec GmbH bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden ist. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die X-tec GmbH berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an X-tec GmbH für die entstandenen Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal ? 50,00 (EUR) zu bezahlen. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von der X-tec GmbH anerkannt. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

 

8. Gewährleistung/Garantie

Der Käufer hat ein halbes Jahr Garantie auf alle versendbaren Produktgegenstände der X-tec GmbH. Es wird gewährleistet, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Leistet der Hersteller Garantie, so treten wir sämtliche sich hieraus ergebenen Garantieansprüche an den Besteller ab. Der Besteller ist verpflichtet, diese Ansprüche zunächst gegen den Hersteller, notfalls im Klageweg, geltend zu machen. Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungsanweisungen und Update/Upgrade-Empfehlungen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie den Anschluß an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen und Feuchtigkeit aller Art zurückzuführen sind, es sei denn der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit X-tec GmbH oder durch Personen vornehmen läßt, die nicht von der Firma autorisiert wurden. Die Firma haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ferner nicht für mutwillige Beschädigung der Ware und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Ist die gelieferte Ware fehlerhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so behält sich die Firma X-tec GmbH das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der fehlerhaften Ware vor. Gelingt der X-tec GmbH eine Nachbesserung nicht, kann der Kunde unter Ausschluß aller weiteren Ansprüche, Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die X-tec GmbH zweimal versucht hat, dem Kunden ein einwandfreies Produkt zu liefern. Ein von der X-tec GmbH bestätigter Kulanz von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Mit Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt oder nicht lesbar. Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe und Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind. Offene oder bei gehöriger Untersuchung nicht erkennbarer Fehler sind schriftlich oder spezifiziert zu rügen innerhalb von 10 Werktagen ab Empfang der Ware. Anderenfalls sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

9. Rücktritt von nicht ausgeführten Bestellungen

Die X-tec GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren, die Ablehnung des Konkurs mangels Masse oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

10. Rücksendungen

Sämtliche Rücksendungen können nur unter Vorlage der Rechnung und der Originalverpackung bearbeitet werden. Unfreie Sendungen werden von der X-tec GmbH nicht angenommen. Umtauschware in nicht wiederverkaufsfähigem Zustand wird grundsätzlich nicht angenommen und dem Käufer erneut kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Für die Zusendung von Gegenständen an die X-tec GmbH trägt der Kunde die Versandkosten und die Gefahr bis zum Eintreffen in das Lager der X-tec GmbH.

 

11. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Sie bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der X-tec GmbH. Erfolgt ein Zugriff durch Dritte auf die noch in den Eigentum der X-tec GmbH stehenden Waren, insbesondere eine Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung, so hat der Käufer dem Dritten sogleich auf das Eigentum von der X-tec GmbH hinzuweisen und sie den Zugriff unter Übersendung bzw. Übergabe etwaiger Unterlagen sofort zu unterrichten. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederherbeischaffung der Kaufgegenstände aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten zu übernehmen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist X-tec GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt die X-tec GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der X-tec GmbH anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an die X-tec GmbH ab.

 

12. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

Die X-tec GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der X-tec GmbH eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahren oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. Wenn X-tec GmbH vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde der X-tec GmbH für die Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schaden, behält sich die X-tec GmbH das Recht vor, diesen geltend zu machen.

 

13. Verwendung von Kundendaten

Die X-tec GmbH ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen die den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

 

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist der Sitz der X-tec GmbH. Der Erfüllungsort ist demnach Rosenheim.

 

15. Gerichtsstand

Für sämtliche Ansprüche ist Gerichtsstand der Sitz der X-tec GmbH. Der Gerichtsstand ist Rosenheim für beide Vertragsparteien.

 

16. Unwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam. Bei abweichenden Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

Rosenheim, den 01.04.2001


Die Geschäftsführung

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AGB_Stand_2013-10.pdf

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.10.2013